Der Online-Handel wächst seit langem immens und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Dabei entdecken viele Online-Shops auch die Chance, dass sie ihre Waren überregional und sogar ins Ausland verkaufen können. Somit ist mit wenig Aufwand der Radius für die Kunden-Akquise praktisch unbegrenzt und weltweit vorhanden. Dabei müssen aber auch spezifische Probleme beachtet werden. So ist das Thema Rechte und Steuern im Ausland äußerst komplex. Wer als Händler ins Ausland verkauft, muss nicht nur die Steuergesetze und Zollbestimmungen seines Heimatlandes bei der Ausfuhr beachten, sondern auch die steuerrechtliche und rechtliche Behandlung seiner Sendungen und seiner Verkaufstätigkeit im Zielland. Das sorgt oft für große Probleme und kann erhebliche Folgekosten und Risiken wie Strafen bergen. Mit einem Anwalt für Handelsrecht in Marokko können derartige Problem im Vorfeld erkannt und rechtssicher geregelt werden. Recht des Ziellandes oft bei Verkäufern gänzlich unbekannt Viele Onlinehändler stellen es sich viel zu einfach vor. Man versendet einfach die Waren ins Ausland und generiert dadurch höheren Umsatz und Gewinne. Aber in den meisten Fällen muss das Handelsrecht des Zielmarktes unbedingt beachtet werden. Es gibt dabei oft Beschränkungen bei der Einfuhr, die bereits erhebliche Zollforderungen nach sich ziehen können. Oder die Einfuhr ist ganz verboten. Sehr wichtig ist auch das Verbraucherrecht. Dabei gilt in der Regel das Prinzip, dass bei privaten Kunden immer das Verbraucherrecht am Wohnort des Käufers gilt. Das ist das Recht des Zielmarktes (Ausland). Es entbindet den Verkäufer auch nicht von dieser Verpflichtung, wenn er vor Kaufabschluss in seinen AGB das Recht seines Heimatlandes als anwendbar erklärt und der Kunde dabei durch den Kauf diese AGB anerkennt. Es gilt aber trotzdem das Recht in seinem Heimatland (für den Versender Ausland). Dazu kommt auch, dass das Recht im Ausland oft ganz anders aufgebaut ist, weil es andere Rechtstraditionen gibt. So ist zum Beispiel das Recht in Marokko an das französische Recht angelehnt. Ein Anwalt für Handelsrecht in Marokko kann dazu rechtssicher beraten. Eine weitere wichtige Frage ist die Festlegung des Gerichtsstandes. Bei Verbrauchern muss der Verkäufer damit rechnen, dass der Wohnort des Käufers im Ausland zum Gerichtsstand wird. Das kann erhebliche Kosten und Probleme verursachen. Steuerfragen umfassend Wenn Online Verkäufe erfolgen, muss in der Regel auf die Umsätze Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) entrichtet werden. Bei Verkäufen in die EU gibt es bis zu einem bestimmten Schwellenwert die Option, diese entweder im Heimatland des Händlers oder im Zielmarktland zu zahlen. Erst ab einer bestimmten Höhe muss im Zielland gezahlt werden. Bei Verkäufen ins außereuropäische Ausland besteht eine Umsatzsteuerbefreiung. Das gilt auch für Verkäufe nach Marokko. Dann muss der Verkauf und Verbleib der Waren ins Ausland gerichtsfest nachweisbar sein. Hierzu erteilt der Anwalt für Handelsrecht in Marokko ebenfalls Auskünfte, um rechtliche und steuerrechtlich Probleme zu vermeiden. Bildnachweis: beeboys – stock.adobe.com
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